Umsatzsteuerbefreiung für Nachhilfeschulen

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Wenn Sie selbst ein Nachhilfeinstitut haben oder gründen möchten, ist das leidige Thema “Umsatzsteuer” oft wie ein großes “Damoklesschwert”, das über einem schwingt. ;)

Aber: Man kann die Umsatzsteuerpflicht umgehen, muss sich dafür aber etwas mit dem Schulamt bzw. Landesamt für Bildung herumschlagen. Da hier jedes Bundesland seine eigene Regelung hat, kann ich hier kein “Allheilmittel” anbieten, allerdings einen aufschulussreichen Infotext vom Bundeswirtschaftsministerium: Hier klicken!

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