Steuervorteil “Übungsleiter”
Schlagwörter:steuervorteil, übungsleiter Finanzielles, Geld sparen, Organisation & Leitung 04 September, 2008Wenn Sie als Nachhilfeanbieter, Ausbilder oder Erzieher neben dem normalen Job tätig sind oder einer ähnlichen Beschäftigung nebenberuflich nachgehen, können Sie jährlich 2.100 Euro einnehmen, ohne dass Steuern an den Fiskus gehen!!! Auch wenn Sie im Auftrag einer öffentlichen Institution oder ehrenamtlich tätig sind, gilt diese Regelung.
Dieser Betrag ist dabei ein Freibetrag, d.h. Sie können generell von diesem Betrag profitieren und bezahlen bei einer Überschreitung des Freibetrags nur Steuern auf den Betrag, der die 2.100 Euro übersteigt.
Hier lohnt sich mal wieder das Informieren. :-)
Weitere Infos: Einkommensteuergesetz (§3, Absatz 26a), Ausführlicher Beitrag bei akademie.de
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